Allgemeine Geschäftsbedingungen für das KI-Content-Studio

Blome Marketing & Mentoring GmbH, Industriestraße 8, 22869 Schenefeld Amtsgericht Hamburg, HRB 182756, USt-IdNr. DE364085936 Vertreten durch: Sina Blome E-Mail: info@sina-blome.de

Stand: 15.08.2026


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung "KI-Content-Studio", erreichbar unter studio.sina-blome.de, zwischen der Blome Marketing & Mentoring GmbH (nachfolgend "Anbieterin") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kundin").

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit dem Abschluss der Bestellung bestätigt die Kundin, dass sie den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommt nicht zustande. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht; unberührt bleibt das Kündigungsrecht nach § 4.

(3) Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Bestandteil des Vertrages sind neben diesen Bedingungen:

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Anbieterin stellt der Kundin für die Vertragslaufzeit einen Zugang zum KI-Content-Studio zur Verfügung. Das KI-Content-Studio ist eine Webanwendung, mit der die Kundin auf Grundlage ihres eigenen Markenprofils Inhalte für soziale Netzwerke erzeugen, bearbeiten und verwalten kann. Die Inhalte werden mithilfe von Systemen künstlicher Intelligenz erzeugt.

(2) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus Anlage 1. Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung der Anwendung, nicht die Erstellung einzelner Inhalte im Sinne eines Werkvertrages.

(3) Die Anbieterin schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Reichweite, Interaktionen, Folgezahlen, Anfragen oder Umsätze der Kundin sind nicht Gegenstand des Vertrages. Sie hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Anbieterin liegen, insbesondere von den Algorithmen der Plattformen, vom Markt der Kundin und von ihrer eigenen Umsetzung.

(4) Die Anbieterin darf die Anwendung fortentwickeln. Funktionen können hinzukommen, sich verändern oder entfallen, solange der vertraglich geschuldete Kern erhalten bleibt. Der Wegfall wesentlicher Funktionen wird der Kundin mindestens vier Wochen vorher in Textform mitgeteilt; in diesem Fall steht ihr ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.

§ 3 Vertragsschluss, Zugang, Konto

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin den Bestellvorgang abschließt und die Anbieterin den Zugang freischaltet oder die Bestellung in Textform bestätigt.

(2) Der Zugang ist personengebunden. Die Kundin darf ihre Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Mitarbeitende und Dienstleister der Kundin dürfen den Zugang in ihrem Auftrag nutzen; die Kundin steht für deren Verhalten wie für eigenes ein.

(3) Die Kundin bewahrt ihre Zugangsdaten sorgfältig auf und teilt der Anbieterin unverzüglich mit, wenn sie einen Missbrauch bemerkt.

(4) Die Kundin sorgt selbst für die technischen Voraussetzungen der Nutzung, insbesondere für einen aktuellen Browser und eine Internetverbindung.

§ 4 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs. Die Laufzeit richtet sich nach der gewählten Zahlungsweise: Bei monatlicher Zahlung beträgt sie einen Monat, bei jährlicher Zahlung zwölf Monate. Eine darüber hinausgehende Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn er nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird. Bei monatlicher Zahlung ist die Kündigung bis zum letzten Tag des laufenden Monats möglich, bei jährlicher Zahlung bis zum letzten Tag des laufenden Vertragsjahres.

(2a) Ein Wechsel in einen höheren Zugang ist jederzeit möglich und wirkt sofort; die Differenz wird anteilig für den verbleibenden Abrechnungszeitraum berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Zugang wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums.

(3) Die Kündigung bedarf der Textform. E-Mail an info@sina-blome.de genügt. Die Kundin kann außerdem jederzeit über die Verwaltungsseite ihres Zahlungsanbieters kündigen; diese Kündigung wirkt zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund für die Anbieterin liegt insbesondere vor bei einem erheblichen Verstoß gegen § 7 oder bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung.

(5) Nach Vertragsende bleiben die Daten der Kundin 30 Tage lang abrufbar. Danach werden sie gelöscht. Die Kundin ist selbst dafür verantwortlich, ihre Inhalte vorher zu sichern; die Anwendung stellt dafür Exportmöglichkeiten bereit.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise der Anlage 2 in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Laufzeit fällig.

(2a) Neue Verträge beginnen mit einem kostenlosen Testzeitraum von sieben Tagen. Die Zahlungspflicht entsteht mit dem achten Tag. Wird der Vertrag innerhalb des Testzeitraums gekündigt, fällt kein Entgelt an. Der Testzeitraum wird je Kundin einmal gewährt.

(3) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Es gelten zusätzlich dessen Bedingungen. Zahlungsdaten werden ausschließlich bei Stripe verarbeitet und nicht von der Anbieterin gespeichert.

(4) Kommt eine Abbuchung nicht zustande, informiert die Anbieterin die Kundin und setzt eine Frist von 14 Tagen. Nach fruchtlosem Ablauf darf die Anbieterin den Zugang sperren, bis die Zahlung eingegangen ist. Der Vergütungsanspruch für den gesperrten Zeitraum bleibt bestehen.

(5) Die Anbieterin darf die Preise für künftige Verlängerungszeiträume anpassen. Sie teilt eine Anpassung mindestens sechs Wochen vor Beginn des neuen Zeitraums in Textform mit. Widerspricht die Kundin nicht bis zum Beginn des neuen Zeitraums, gilt die Anpassung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag zum Ende der laufenden Laufzeit.

(5a) Ein in Anlage 2 ausdrücklich als Einführungspreis gekennzeichneter Preis bleibt für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Vertrages unverändert. Absatz 5 findet auf ihn keine Anwendung. Endet der Vertrag, gilt bei einem Neuabschluss der dann gültige Preis.

(6) Zusatzmodule und Guthabenpakete werden gesondert nach Anlage 2 abgerechnet. Einmalzahlungen sind sofort fällig und werden nicht anteilig erstattet.

§ 6 Guthaben (Credits)

(1) Die Nutzung erzeugender Funktionen verbraucht Guthaben. Der Umfang des monatlichen Guthabens ergibt sich aus Anlage 1, der Verbrauch je Funktion wird in der Anwendung vor der Nutzung angezeigt.

(2) Das monatliche Guthaben wird zu Beginn jedes Vertragsmonats neu gutgeschrieben. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt zum Monatsende und wird nicht ausgezahlt.

(3) Zusätzlich erworbene Guthabenpakete verfallen nicht während der Vertragslaufzeit. Sie werden nach Vertragsende nicht erstattet.

(4) Wird eine Generierung durch einen technischen Fehler der Anwendung abgebrochen, schreibt die Anbieterin das verbrauchte Guthaben auf Anfrage zurück.

§ 7 Pflichten der Kundin bei der Nutzung

(1) Die Kundin ist für die Inhalte verantwortlich, die sie in die Anwendung eingibt, und für die Inhalte, die sie aus der Anwendung heraus veröffentlicht. Die Anbieterin prüft Inhalte nicht vorab.

(2) Die Kundin stellt sicher, dass sie an eingegebenen Texten, Bildern und Videos die erforderlichen Rechte hat. Das gilt besonders für Fotos, auf denen andere Personen zu sehen sind.

(3) Die Kundin verpflichtet sich, über die Anwendung keine Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere keine Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, irreführende Gesundheits- oder Heilversprechen enthalten oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

(4) Kennzeichnung von KI-Inhalten. Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Die Kundin ist für die Einhaltung dieser Pflichten bei den von ihr veröffentlichten Inhalten selbst verantwortlich. Die Anwendung unterstützt sie dabei: Bilder werden mit einer maschinenlesbaren Kennzeichnung als KI-erzeugt versehen, und die Anwendung weist an den betroffenen Stellen auf die Kennzeichnungspflicht hin. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt Sache der Kundin.

(5) Die Kundin nutzt die Anwendung nicht in einer Weise, die deren Betrieb gefährdet, insbesondere nicht automatisiert in einem Umfang, der über die übliche Nutzung durch einen Menschen hinausgeht.

(6) Verstößt die Kundin erheblich gegen diesen Paragraphen, darf die Anbieterin den Zugang nach vorheriger Abmahnung sperren. Bei schweren Verstößen, etwa bei rechtswidrigen Inhalten, darf sie auch ohne Abmahnung sperren.

§ 8 Rechte an den Inhalten

(1) Die Kundin behält alle Rechte an den Inhalten, die sie in die Anwendung eingibt. Sie räumt der Anbieterin ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, diese Inhalte zu speichern und zu verarbeiten, soweit das für die Erbringung der Leistung erforderlich ist.

(2) An den mit der Anwendung erzeugten Inhalten macht die Anbieterin keine Rechte geltend. Soweit an diesen Inhalten Schutzrechte entstehen, überträgt die Anbieterin sie der Kundin oder räumt ihr, soweit eine Übertragung nicht möglich ist, ein ausschließliches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht ein.

(3) Ehrlicher Hinweis: Nach derzeitiger deutscher Rechtslage entsteht an rein maschinell erzeugten Texten und Bildern in der Regel kein Urheberrecht, weil es an einer menschlichen Schöpfung fehlt. Die Anbieterin kann deshalb nicht zusichern, dass die Kundin Dritte von der Nutzung identischer oder ähnlicher Inhalte ausschließen kann. Bearbeitet die Kundin die Ergebnisse eigenständig, kann daran ein eigenes Schutzrecht entstehen.

(4) Die Anbieterin nutzt die Inhalte der Kundin nicht, um eigene oder fremde KI-Modelle zu trainieren. Eine Nutzung als Referenz oder Beispiel gegenüber Dritten erfolgt nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Kundin in Textform.

§ 9 Verfügbarkeit, Mängel, Haftung

(1) Die Anbieterin stellt die Anwendung mit einer Verfügbarkeit von 98 Prozent im Monatsmittel bereit, gerechnet ohne angekündigte Wartungsfenster und ohne Zeiten höherer Gewalt. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeiten durchgeführt.

(2) Störungen meldet die Kundin an info@sina-blome.de. Die Anbieterin bearbeitet Meldungen werktags.

(3) Die Anwendung greift auf Dienste Dritter zu, insbesondere auf ein KI-Sprachmodell. Fällt ein solcher Dienst aus, liegt darin kein Mangel der Anwendung, solange die Anbieterin die Störung nicht zu vertreten hat. Die Anbieterin bemüht sich in diesem Fall um eine Ausweichlösung.

(4) Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung, die die Kundin in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlt hat.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Reichweite und mittelbare Schäden.

(7) Die Anbieterin haftet nicht für Inhalte, die die Kundin veröffentlicht, und nicht für Maßnahmen von Plattformbetreibern gegen die Konten der Kundin, insbesondere nicht für Sperrungen oder Reichweitenbeschränkungen.

(8) Die Kundin stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die Kundin gegen § 7 verstoßen hat.

§ 10 Dienste Dritter

(1) Einzelne Funktionen setzen voraus, dass die Kundin ein eigenes Konto bei einem Drittanbieter unterhält, insbesondere bei Blotato für das Einplanen von Beiträgen und bei Higgsfield für die Bilderzeugung.

(2) Diese Verträge bestehen ausschließlich zwischen der Kundin und dem jeweiligen Anbieter. Die Anbieterin vermittelt lediglich die technische Verbindung. Kosten, Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen dieser Dienste liegen nicht in ihrer Verantwortung.

(3) Stellt ein Drittanbieter seine Schnittstelle ein oder ändert er sie, darf die Anbieterin die betroffene Funktion anpassen oder einstellen. § 2 Absatz 4 gilt entsprechend.

§ 11 Datenschutz

(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter studio.sina-blome.de/datenschutz.

(2) Soweit die Kundin über die Anwendung personenbezogene Daten Dritter verarbeiten lässt, schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Anlage 3. Die Anbieterin stellt ihn auf Anfrage in Textform zur Verfügung.

§ 12 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

(1) Beide Seiten behandeln Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über die andere Seite erlangen und die erkennbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre.

(2) Geschäftsgeheimnisse der Anbieterin. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nummer 1 GeschGehG sind insbesondere die in der Anwendung hinterlegten Arbeits- und Systemanweisungen, die Regelwerke der einzelnen Funktionen, die Muster- und Vorlagensammlungen, die Bewertungsmaßstäbe sowie der fachliche Aufbau und das Zusammenspiel der Funktionen. Diese Informationen sind nicht allgemein bekannt, haben wirtschaftlichen Wert und werden von der Anbieterin durch technische und vertragliche Maßnahmen geschützt.

(3) Technische Schutzmaßnahmen. Die Anwendung hält diese Informationen serverseitig vor, gibt sie nicht an die Oberfläche aus, prüft Eingaben auf Versuche, sie auszuleiten, und hält Ausgaben zurück, die sie enthalten würden. Versuche, sie dennoch abzurufen, werden protokolliert.

(4) Pflichten der Kundin. Die Kundin unterlässt es, a) die unter Absatz 2 genannten Informationen abzurufen, auszuleiten, zu sichern oder zu dokumentieren, insbesondere durch Eingaben, die auf die Ausgabe der Anweisungen oder Regelwerke zielen, b) die technischen Schutzmaßnahmen nach Absatz 3 zu umgehen oder deren Umgehung zu versuchen, c) die Anwendung oder Teile davon zurückzuentwickeln, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist, d) die unter Absatz 2 genannten Informationen zu verwerten, an Dritte weiterzugeben oder auf ihrer Grundlage ein gleichartiges Angebot zu entwickeln oder entwickeln zu lassen.

(5) Was ausdrücklich erlaubt bleibt. Die Pflichten aus Absatz 4 betreffen allein die Innenmechanik der Anwendung. Die mit der Anwendung erzeugten Inhalte gehören der Kundin; § 8 gilt unverändert. Die Kundin darf sie ohne jede Einschränkung nutzen, verändern, veröffentlichen, verkaufen und behalten, auch nach Vertragsende, und sie darf frei darüber sprechen, wie sie mit der Anwendung arbeitet. Die Anbieterin bringt in den erzeugten Inhalten keine Kennzeichnung an, die deren Herkunft aus einem bestimmten Zugang nachweisbar macht.

(6) Folgen eines Verstoßes. Verstößt die Kundin gegen Absatz 4, darf die Anbieterin den Zugang nach vorheriger Abmahnung sperren, bei einem schweren Verstoß auch ohne Abmahnung. Ansprüche nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz, insbesondere auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, bleiben unberührt. Die Pflichten aus Absatz 4 gelten über das Vertragsende hinaus unbefristet, solange die Informationen nicht ohne Zutun der Kundin allgemein bekannt geworden sind.

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Die Anbieterin darf diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn das zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an eine geänderte Leistung erforderlich ist und die Kundin dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Die Änderung wird der Kundin mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht die Kundin nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs endet der Vertrag zum Ende der laufenden Laufzeit.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, soweit die Kundin Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.